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*) = Sonderbeförderung um einen Dienstgrad. 
Bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres müssen die Schüsse stehend aufgelegt abgegeben werden.
Nach Vollendung des 55. Lebensjahres dürfen die Schüsse sitzend aufgelegt abgegeben werden.
Schießergebnisse ab 96 Ringe dürfen für die Dauer einer Saison vorgeschrieben werden. Wenn die fehlenden Bedingungen bis zum Ende der Saison nicht erfüllt werden, verfällt das vorgeschriebene Schießergebnis.
Bei der zu erfüllenden Bedingung darf kein Schuß unter Ring 6 liegen. Wenn ja, ist die Bedingung ungültig.
Es kann jeweils nur eine Bedingung pro Schießtag erfüllt werden.
Bis 91 Ringe wird auf 2 Scheiben geschossen. Ab 93 Ringe wird auf 4 Scheiben geschossen. Ab 188 Ringe wird auf 10 Scheiben geschossen.
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