Damenbeste

von heute bis zurück ins Jahr 2002

  • 2018/19    Kerstin Stemmann    
  • 2017/18    Steffi Tödter
  • 2016/17    Nicola Engler
  • 2015/16    Karin Heitmann
  • 2014/15    Stephanie Tödter
  • 2013/14    Nicola Engler
  • 2012/13    Petra Matthies
  • 2011/12    Annina Veit-Matthiessen
  • 2010/11    Ulrike Rademacher
  • 2009/10    Karin Plate
  • 2008/09    Mireille Konrad
  • 2007/08    Hiltraut Gronholz
  • 2006/07    Manuela Meyer
  • 2005/06    Manuela Meyer
  • 2004/05    Katrin Ruschmeyer
  • 2003/04    Sandra Klatzka
  • 2002/03    Hiltraut Gronholz

 

LSB

Neue Leistungsnadeln



Der "Schützenverband Hamburg und Umgegend e.V." hat nach mehr als 20 Jahren neue Leistungsnadeln herausgebracht, die nach jeweiligem Leistungsnachweis in der Geschäftsstelle des Landesverbandes am Ehestorfer Heuweg 14 a in Hamburg-Hausbruch käuflich zu erwerben sind. Erhältlich sind die Leistungsnadeln für Gewehr-, Pistolen- und Bogen-Disziplinen. Bei Wiederholungen wird für die große Leistungsnadel ein Anhänger mit der jeweiligen Jahreszahl ausgegeben.


Nachfolgend die Ausschreibung für den Erhalt der Leistungsnadeln:



 

Bedingungen für den Erwerb der Leistungsabzeichen

 

Der Schützenverband Hamburg hat kleine und große Leistungsabzeichen für Sportschießen in den Waffengruppen Gewehr, Pistole und Bogen im Programm. Die Leistungsabzeichen werden als Nadeln in Bronze-, Silber- und Gold-Farbe ausgegeben. Es handelt sich um Rengomail-Abzeichen, mehrfarbig in massiver Ausführung mit einem Hamburger Symbol (Hummel-Wasserträger) und dem Waffensymbol der jeweiligen Gruppe.
   Kleine Nadeln sind für jede Disziplin in der Reihenfolge Bronze, Silber, Gold zu erwerben.Die Reihenfolge des Erwerbs der Großen Leistungsabzeichen ist nach dem Erwerb der (jeweils kleinen) Leistungsabzeichen freigestellt. Für ein großes Abzeichen sind die unten genannten Bedingungen 5 x zu schießen und zwar innerhalb eines Sportjahres lt. SpO des DSB. Es sind die Wettkampfscheiben des DSB zu verwenden.
   Die beschossenen Scheiben werden vom Sport- oder Schießleiter des Vereins abgezeichnet und bis zum Eingang der Leistungsabzeichen aufgehoben. Der Antrag (umseitig) ist vom Vereinsvorsitzenden oder vom Sportleiter zu unterschreiben und an die Anschrift unseres Verbandes zu senden. Unsere Anschrift auf dem Antrag ist für Fensterumschläge passend.
   Der Versand der Abzeichen mit den dazugehörigen Urkunden erfolgt durch uns per Nachnahme an die gewünschte Anschrift.
Die Leistungabzeichen kosten:



Kleines Abzeichen 3,00 EUR
Großes Abzeichen 3,50 EUR
Jahresspange       2,50 EUR
einschl. MWSt., zuzügl. Portoauslagen

Der Erwerb des großen Abzeichens kann jährlich wiederholt werden. Hierfür erhält die Schützin/ der Schütze die entsprechende Jahresspange. Geschossen wird nach den Regeln der Sportordnung des DSB, gültige Ausgabe. Eine Unterteilung in Wettkampfklassen erfolgt nicht.
 
Disziplin kl. Bronze
Ringzahl
kl. Silber
Ringzahl
kl. Gold
Ringzahl
LG 280 300 330
LG 30Schuß Auflage 260 270 280
KK 3 x
20 Schuß
420 460 500
Freie
Waffe
850 900 970
KK-Lie-
gendkampf
500 520 550
KK-Auflage
50 m (30 S.)
260 270 280
KK 100 m 210 230 250
Perk.Gewehr
(15 Sch.)
108 113 118
LP 280 300 330
Freie
Freie
200 220 250
OSP 210 230 260
SP-KK 220 240 260
SP-GK 210 230 250
Stand.
Pistole
200 220 245
Gebrauchs-
Pistole 1
320 330 340
Gebrauchs-
Pistole 2
320 330 340
Gebrauchs-
Rev. 1
330 340 350
Gebrauchs-
Rev. 2
310 320 330
Trap 12 16 19
Skeet 12 16 19
Perk. Rev. +
Pi. (15 Sch.)
105 110 115
Bogen Halle
18m 30 Pfeile
160 200 230
Bogen Fita i. Fr.
30m 36 Pfeile
230 250 280
 
Abzeichen Gewehr: Luftgewehr, 3 x 20 Schuß, Freie Waffe, KK-Liegendkampf, KK 100 m, Luftgewehr Auflage, KK 50 m Auflage, Trap und Skeet, Perkussionsgewehr.

Abzeichen Pistole: Luftpistole, Freie Pistole, Olymp. Schnellfeuerpistole, Sportpistole KK, + GK, Standardpistole, Gebrauchspistole , Perkussionsrevolver und Pistole.

Abzeichen Bogen: Bogen Halle, Fita im Freien.

 

Quelle: Schützenverband Hamburg und Umgegend e.V.

Download:

Merkblatt

Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition im Privatbereich
- ein Ratgeber für den Waffenbesitzer -

Herausgegeben vom Bundesminister des Innern in Zusammenarbeit mit den Innenministern - /senatoren der Länder

Die Opfer von Waffendieben sind zu 75 % private Waffenbesitzer!

Sind I h r e Schußwaffen sicher aufbewahrt?

Die von Schußwaffen ausgehende Gefahr kann nicht hoch genug eingestuft werden.

Der Gesetzgeber verpflichtet daher in § 42 des Waffengesetzes (WaffG) die gewerblichen und privaten Waffenbesitzer, die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz gegen Diebstahl und sonstiges Abhandenkommen zu treffen. Die Erfüllung der Sicherungspflicht liegt in Ihrem eigenen Interesse; kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, so kann dies je nach Schwere des Verstoßes gegen die Pflicht des § 42 WaffG Ihre persönliche Zuverlässigkeit in Frage stellen und unter Umständen zu einem Widerruf der Ihnen erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse fuhren.

Dieses Merkblatt soll Ihnen als Leitfaden dienen, um Ihnen als Waffenbesitzer die Wahl der Sicherungsmittel zu erleichtern und sie ihren persönlichen Verhältnissen anzupassen.

Verhaltenshinweise

Ob zu Hause oder unterwegs, Schußwaffen und Munition dürfen grundsätzlich niemals unbeaufsichtigt und ungeschützt sein.

Denken Sie daran:

- Waffen und Munition getrennt aufbewahren,
- keine Zugriffsmöglichkeit für Unbefugte (auch Kinder),
- keine Informationen über Aufbewahrungsort und Sicherungsmaßnahmen an Außenstehende,
- auch für eine einzelne Waffe gilt die Sorgfaltspflicht.

Sicherungshinweise

Gerade Sie als Waffenbesitzer müssen besonderes Interesse an Maßnahmen zur Grundsicherung Ihres Hauses / Ihrer Wohnung haben.

Damit erreichen Sie gleichermaßen den Schutz Ihrer Familie, die Sicherung ihrer Waffen und Ihrer sonstigen Wertgegenstände.

In diesem Merkblatt können zwangsläufig keine detaillierten Sicherungskonzepte festgeschrieben werden, die für alle Objekte gleichermaßen Anwendung finden könnten. Insbesondere ist auf die rechtliche Zulässigkeit und die tatsächliche Durchführbarkeit der Sicherungsmaßnahmen zu achten.

Beurteilungskriterien für das Gefährdungspotential und der daraus resultierenden Empfehlungen sind

- Art und Anzahl der Waffen,
- Lage, Nutzungsart und Bauweise des Objektes.

Grundsicherung

Unter diesem Begriff sind heute allgemein übliche sicherungstechnische Maßnahmen zu verstehen, die den polizeilichen Erfahrungen und dem jeweiligen Stand der Sicherungstechnik entsprechen und für Wohnbereiche von den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen allgemein empfohlen werden.

Vorrang haben hierbei mechanische (bautechnische) Maßnahmen, die unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten realisiert werden sollten.

Die nachfolgenden Sicherungsbeispiele sind als Anregung zu verstehen; sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Außentüren (Haus-, Wohnungs-, Keller-, Neben-, Bodentüren)

> druckfest hinterfütterte Zarge,
> möglichst verwindungssteifes, geschlossenes Türblatt,
> für verglaste / teilverglaste Türen sind besondere Maßnahmen erforderlich, z.B. engmaschiges, von außen nicht abschraubbares stabiles Metallgitter,
> bei geringer Festigkeit der Bänder (Einbohrbänder) sind zusätzlich Sperreinrichtungen an der Bandseite (sog. Hintergreifer) anzubringen,
> im Mauerwerk verankertes Schließblech, ggf. 500 mm langes Winkelschließblech,
> zweitouriges Einsteckschloß mit einem nach den VdS-Richtlinien geprüften Schließzylinder bzw. gleichwertiges Zuhaltungsschloß mit gesichertem Wechsel,
> Sicherheitstürschild, das mit dem Schließzylinder außen bündig abschließt.

> Weitere Einrichtungen sind
>> Kastenriegelschloß mit Sperrbügel,
>> Verschlußeinrichtung mit Mehrfachverriegelung,
>> Querriegelschloß,
>> Schubriegel, Vorlegestangen,
>> Weitwinkelspion (175 Grad Blickwinkel).

Bei Einbau eines nach DIN 18103 geprüften Türelementes sind die wesentlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Die besonderen Sicherungsmaßnahmen sind den örtlichen und individuellen Gegebenheiten sowie der Art der jeweiligen Außentür anzupassen.

Fenster/Fenstertüren (einschließlich Balkon- und Terrassentüren)

Zur Grundsicherung können eingesetzt werden:

> abschließbare Fenstergriffe, Drehsperren, Zusatzschlösser,
> Rolläden mit Aufschubsperren,
> Fensterläden mit Verschlußeinrichtungen, Vergitterungen,

> bei Kellerfenstern/Lichtschächten
>> Vorhangschlösser,
>> stabile, engmaschige, festverankerte Gitterroste zur Abdeckung der Lichtschächte,
>> fugenarmierte Glassteine anstelle des Kellerfensters,

> bei Dachfenstern/Dachluken
>> durchbruchhemmender Verglasungswerkstoff,
>> Vergitterungen.

Bei Einbau einbruchhemmender Fenster/Fenstertüren gemäß der Vornorm DIN 18054 sind die Sicherheitsantforderungen als erfüllt anzusehen.

Über die Gebäudesicherung (Grundschutz/Grundsicherung) gibt es ausführliches Informationsmaterial bei Ihrer Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle.

Waffenaufbewahrung

Durch die Grundsicherung wird das Eindringen in das Haus/die Wohnung generell erschwert. Für die Aufbewahrung der Schußwaffen selbst gelten - abhängig von Art und Anzahl - nachfolgende Empfehlungen:

1. Verwahrung von bis zu 5 Langwaffen

a) Stahlblechschrank ohne Klassifizierung mit Stangenriegelschloß oder gleichwertiges Behältnis oder
b) Anschließen an spezielle Wandhalterungen.

2. Verwahrung von mehr als 5 Langwaffen

Stahlschrank der Sicherheitsstufe A gemäß VDMA 24992 oder gleichwertiges Behältnis.

3. Verwahrung von bis zu 5 Kurzwaffen

Stahlschrank der Sicherheitsstufe B gemäß VDMA 24992 oder gleichwertiges Behältnis.

4. Verwahrung von 6 bis 20 Kurzwaffen

Wertschrank der Sicherheitsstufe C 1 nach RAL-RG 626/2 oder gleichwertiges Behältnis.

5. Verwahrung von mehr als 20 Kurzwaffen

Panzer-Geldschrank der Sicherheitsstufe D 10 nach RAL-RG 626/10 oder gleichwertiges Behältnis.

In vielen Fällen wird ein Waffenraum den Bedürfnissen des Waffenbesitzers eher gerecht als ein Einzelbehältnis. Als Waffenraum bietet sich insbesondere ein Raum ohne Fenster und mit besonders gesicherter Tür an (z.B. Kellerraum). Denken Sie daran: Ohne sichere Aufbewahrung der Schlüssel nützt der beste Waffenraum nichts. Dies gilt gleichermaßen auch für die Schlüssel von Waffenschranken.

Im Einzelfall empfiehlt sich eine individuelle objektbezogene Beratung.

Die Installation einer Einbruchmeldeanlage kann sowohl für die Ergänzung des Grundschutzes als auch für die Überwachung der Einzelbehältnisse bzw. des Waffenraumes erforderlich sein. Eine Einbruchmeldeanlage sollte DIN VDE 0833, Teil 1 und 3, entsprechen. Eine Liste über Fachfirmen, die nachweislich in der Lage sind, Einbruchmeldeanlagen fachgerecht zu projektieren und zu installieren, können Sie bei Ihrer Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle anfordern. Es muß allerdings ganz deutlich gesagt werden, daß eine Einbruchmeldeanlage kein Ersatz für die vorstehenden mechanischen Sicherungseinrichtungen sein kann.

Schußwaffen sind in nicht ständig bewohnten Objekten nicht zu verwahren, es sei denn, daß weitergehende Sicherungsvorkehrungen getroffen werden, die eine sichere Aufbewahrung gewährleisten. Hierbei sollten Sie einen strengen Maßstab anlegen.

Waffentransport

Besonderer Sorgfalt bedarf es beim Transport von Schußwaffen in Kraftfahrzeugen.

Als Grundsatz muß gelten: Kein Zurücklassen von Schußwaffen in einem öffentlich abgestellten, nicht beaufsichtigten Kraftfahrzeug. Während des Transportes sollten Sie Waffen und Munition im Kraftfahrzeug getrennt und für Dritte nicht erkennbar verwahren.

Die Gefahr von Waffendiebstählen aus Ihrem Kraftfahrzeug wird wesentlich gemindert, wenn Sie sich einen speziellen Sicherheitsbehälter (Gewehrkoffer) in den Kofferraum Ihres Kraftfahrzeuges einbauen lassen. Solche Behälter werden von einigen Firmen auf dem Markt angeboten. An die Verankerung des Behälters im Kofferraum sowie an die Festigkeit des Behälters selbst sollten Sie jedoch bestimmte Mindestanforderungen stellen.

Weitergehende Hinweise und detaillierte Informationen zu den sicherungstechnischen Empfehlungen sowie zu Einbruchmeldeanlagen erhalten Sie kostenlos von Ihrer Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle.

Jagdliches Schießen

Jagdliches Schießen als Bedingungsschießen zum Erwerb von Leistungsnadeln in vier Stufen.
Geschossen wird auf DJV-50m Wildscheiben
1 Satz besteht aus
3 x 5 Schuß
5 Schuß stehend angestrichen auf Rehbockscheibe

5 Schuß stehend freihand auf Überläuferscheibe

5 Schuß liegend auf Fuchsscheibe

Leistungsstufen ab 105 Ringe gesamt: Leistungsnadel Bronze

ab 120 Ringe gesamt: Leistungsnadel Silber

ab 135 Ringe gesamt: Leistungsnadel Gold

ab 145 Ringe gesamt: Leistungsnadel Ehrennadel
Die Leistungsnadeln müssen in der Reihenfolge erworben werden.

Nach Erreichen aller Nadelbedingungen:
bronzene Jagdmedaille
mit Gravur


3 mal mind. 140 Ringe
silberne Jagdmedaille
mit Gravur


3 mal mind. 142 Ringe
goldene Jagdmedaille
mit Gravur


3 mal mind. 144 Ringe

Nach Erreichen aller Medaillienbedingungen:
Hubertusorden in Gold

Hubertusorden mit Stern in Gold
3 mal mind. 145 Ringe

3 mal mind. 146 Ringe

Die Bedingungen sind in der Reihenfolge zu schießen. Ein Vorschreiben von einzelnen Schießergebnissen ist nicht möglich. Das Erreichen der Mehrfachbedingungen unterliegt keinen zeitlichen Beschränkungen. Ein Übertragen von erreichten Ergebnissen in das nächste Schießjahr ist erlaubt.

Damenabteilung

Die Damenabteilung zählt mittlerweile rund 100 Schützenschwestern etwa ein Viertel davon sind Jugendliche.

 

Es begann alles 1967, als eine Handvoll Frauen und ein immer größer werdender Kreis auf Initiative von Ernst Tödter in seiner Werkstatt anfing Luftgewehr zu schießen.

Was im Untergrund begann, wurde 1972 noch unter Protest vieler Männer mit dem Eintritt in den Schützenverein legalisiert. Es wurde nun einmal wöchentlich im alten Schießstand (jetziger Kindergarten) geschossen.

1982 kamen noch viele jüngere Frauen dazu. Unter Anweisung von Gerhard Heinrich und Horst Wille wurde Waffenkunde gelehrt und das Schießen intensiver geübt. Eine Damenpokalmannschaft hat an diversen Wettkämpfen mit wechselndem Erfolg teilgenommen.

Ab 1986 wurde erstmalig eine Damenkönigin durch ein eigenes Vogelschießen ermittelt. Im gleichen Jahr wurde begonnen eine Vereinsmeisterin im Stehen und im Sitzen auszuschießen.

Folgende Aktivitäten prägen das Jahr der Damen:

Anschießen
Auswärtige Pokalschießen
Zugschießen
Schützenfest
Fahrradtour
Vereinsmeisterschießen (Schlussschießen)
Vogelschießen der Damen
Gänseschießen
Weihnachtsessen

sowie von Mai - September jeden Mittwoch ab 20 Uhr Übungsschießen.

Seit 2002 sind die Damen vollwertige Mitglieder im Schützenverein und sind durch eine Damenvertreterin im Vorstand vertreten.